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Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkaufen mit Werten GmbH
AGB Stand: 15.06.2025 1. Geltungsbereich (1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Verkaufen mit Werten GmbH und ihrer Vertragspartner (nachfolgend auch „Kunde/n“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen Fassung. (2) Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. (3) Die AGB gelten vorbehaltlich individueller anderslautender Abreden ausschließlich. Davon abweichende, entgegenstehende oder ergänzende andere AGB des Kunden oder Dritter werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch nicht, wenn die Verkaufen mit Werten GmbH diesen im Einzelfall nicht gesondert widerspricht, es sei denn, die Verkaufen mit Werten GmbH stimmt ihnen ausdrücklich und schriftlich zu. (4) Die Leistungen der Verkaufen mit Werten GmbH richten sich ausschließlich an Kaufleute (HGB) sowie an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, einschließlich Personen des öffentlichen Rechts. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern wird von der Verkaufen mit Werten GmbH abgelehnt. 2. Art und Umfang der Leistungen (1) Die Verkaufen mit Werten GmbH erbringt onlinebasierte Beratungs-, Coaching- und Agenturdienstleistungen im Bereich Online-Marketing und Online-Verkauf, deren genaue Art, Ort, Zeit und Umfang sich aus dem konkreten Auftrag ergeben. (2) Die Verkaufen mit Werten GmbH schuldet dem Kunden – soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – durch die Erbringung der Leistung keine Herstellung eines Werks beziehungsweise keinen konkreten Erfolg. Insbesondere ist nicht das Erreichen bestimmter Umsatzgrenzen / Kennzahlen oder die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Kunden geschuldet. (3) Die Verkaufen mit Werten GmbH garantiert insbesondere keine konkrete Anzahl an Interessentenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Interessenten wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet. (4) Die Verkaufen mit Werten GmbH ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen auch durch Erfüllungsgehilfen und Dritte erbringen zu lassen und sich bei der Vertragsdurchführung uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen. (5) Der Anspruch des Kunden auf die Dienstleistungen der Verkaufen mit Werten GmbH ist nur nach Zustimmung der Geschäftsführung der Verkaufen mit Werten GmbH übertragbar. (6) Die Verkaufen mit Werten GmbH ist berechtigt, vereinbarte Supportdienstleistungen auch per E-Mail, Telefax und Messenger-Apps (z.B. WhatsApp) zu erbringen, wenn entsprechende Zugänge beim Kunden vorhanden und eröffnet worden sind. (7) Die Verkaufen mit Werten GmbH wird hingegen nicht Vertragspartner, wenn der Kunde die Leistungen bei einem autorisierten Partner und Drittanbieter bucht (z.B. bei den Anbietern Copecart, oder Digistore24) und er ist auch nicht für deren Handlungen verantwortlich. Die Verkaufen mit Werten GmbH verweist insofern auf deren Vertragsbedingungen und, falls vorhanden, deren AGB. Dies gilt auch, sofern die Leistungen von der Verkaufen mit Werten GmbH zwar beworben wurden, der Vertragsschluss jedoch über einen Drittanbieter oder Vertriebspartner erfolgt. (8) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich. (9) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist die Verkaufen mit Werten GmbH nicht verantwortlich. 3. Abnahmebedürftige Leistungen (1) Sofern eine Leistung der Verkaufen mit Werten GmbH ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6. (2) Die Verkaufen mit Werten GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen. (3) Die Verkaufen mit Werten GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber der Verkaufen mit Werten GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel hat der Kunde ein Mängelprotokoll anzufertigen und dieses der Verkaufen mit Werten GmbH zu übermitteln. Das Übermittlungsrisiko trägt dabei der Kunde. (4) Soweit vom Kunden Mängel festgestellt werden, ist die Verkaufen mit Werten GmbH berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Der Verkaufen mit Werten GmbH stehen dabei zwei Nachbesserungsversuche zu, wobei jeweils vom Kunden eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen ist. (5) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. (6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung der Verkaufen mit Werten GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung der Verkaufen mit Werten GmbH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt. 4. Mitwirkungspflichten (1) Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind Hauptleistungspflichten. (2) Der Kunde hat die Dienstleistung der Verkaufen mit Werten GmbH in jeder Phase durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu unterstützen und zu fördern. Er wird insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. (3) Die konkreten Mitwirkungsleistungen werden im jeweiligen Auftrag festgelegt. In Bezug auf die Ausführung der von der Verkaufen mit Werten GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht der Verkaufen mit Werten GmbH ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. (4) Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die Verkaufen mit Werten GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch der Verkaufen mit Werten GmbH unberührt. (5) Kommt der Kunde mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann die Verkaufen mit Werten GmbH für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. (6) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an den Leistungen der Verkaufen mit Werten GmbH zu gewährleisten (z.B. hinreichende Internetverbindung, video- und audiofähiger Computer, Video-Client, etc.). (7) Dem Kunden obliegt eine ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherung. ​ 5. Vergütung (1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem konkreten Auftrag. Die Preise, die dabei von der Verkaufen mit Werten GmbH angegeben werden, sind verbindlich. (2) Die vereinbarte Vergütung der Verkaufen mit Werten GmbH in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten. (3) Sofern nicht abweichend vereinbart, zahlt der Kunde die vertraglich vereinbarte Vergütung im Voraus. Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit Vertragsschluss. (4) Alle Preise verstehen sich jeweils netto in Euro und zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. (5) Sollten Vor-Ort-Termine beim Kunden erforderlich werden, sind diese vorbehaltlich abweichender Vereinbarung nicht Vertragsbestandteil und daher entsprechend separat zu vereinbaren und zu vergüten. (6) Im Fall eines vom Kunden erteilten SEPA-Lastschriftmandats wird der Rechnungsbetrag nicht vor dem Ablauf von fünften Werktag nach Rechnungszugang abbuchen. Eine von der Verkaufen mit Werten GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der Verkaufen mit Werten GmbH die entstandenen Kosten zu erstatten. (7) Im Falle einer Bankeinzugsermächtigung ist die Verkaufen mit Werten GmbH berechtigt, erst nach Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung seine Leistung zu erbringen. § 321 BGB bleibt unberührt. (8) Der Kunde ist mit der Ausstellung von Rechnungen in einem elektronischen Format und deren elektronischer Übermittlung einverstanden; er erhält aber auf Wunsch die Rechnungen auch in Papierform. (9) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Verkaufen mit Werten GmbH berechtigt, seine (weitere) Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang zu verweigern. Die Zahlungspflicht bleibt auch während der Verweigerung bestehen. Dies gilt unbeschadet anderer Rechte der Verkaufen mit Werten GmbH. 6. Vertragsschluss, Vertragssprache, Speicherung Vertragstext, Erkennen u. Berichtigen von Eingabefehlern (1) Angebote der Verkaufen mit Werten GmbH erfolgen grundsätzlich freibleibend. Buchungsanfragen und Angebote von Kunden müssen von ihm erst ausdrücklich bestätigt werden. (2) Die Leistungen der Verkaufen mit Werten GmbH können vom Kunden in einem persönlichen Treffen oder via Telemedien (wie mittels Telefon, LinkedIn, WhatsApp, Post oder E-Mail) angefragt werden. Die Verkaufen mit Werten GmbH wird daraufhin dem Kunden ein verbindliches Angebot in Textform zuschicken, welches der Kunde innerhalb von sieben Werktagen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) annehmen kann. Durch die Annahme kommt der Vertrag zustande. (3) Die Vertragssprache ist Deutsch. (4) Der Vertragstext wird von der Verkaufen mit Werten GmbH nach dem Vertragsschluss gespeichert und wird dem Kunden auf Anfrage zugänglich gemacht, wobei dies nicht für den Vertragsschluss konstitutiv ist. 7. Nutzungsrechte (1) Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von der Verkaufen mit Werten GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse für die Dauer der Vertragslaufzeit. (2) Zugänge zu Onlineplattformen, auf denen die Verkaufen mit Werten GmbH für den Kunden gegebenenfalls Inhalte zur Verfügung stellt, werden vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit überlassen. Die Weitergabe an den Kunden überlassener Zugänge an Dritte ist verboten. (3) Sofern die Verkaufen mit Werten GmbH im Rahmen der Arbeiten für den Kunden Domains und Funnel zur Verfügung stellt, werden diese vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. (4) Eine Übertragung von Nutzungsrechten nach Absatz 1 - 3 findet ausschließlich unter dem Vorbehalt statt, dass der Kunde die der Verkaufen mit Werten GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat. (5) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG. 8. Haftung (1) Die Verkaufen mit Werten GmbH haftet auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Verkaufen mit Werten GmbH nur a) für Schäden aus der Verletzung von Leben, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf; sog. Kardinalspflichten); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. (2) Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen der Verkaufen mit Werten GmbH. 9. Aufrechnungsrecht Der Kunde kann mit eigenen Forderungen nur aufrechnen, wenn diese unbestritten, von der Verkaufen mit Werten GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Einschränkung gilt nicht, soweit die Forderung dem gleichen Vertragsverhältnis wie die Forderung von der Verkaufen mit Werten GmbH entstammt, gegen die aufgerechnet werden soll. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei. 10. Vertragsdauer; Leistungsbeginn; fristlose Kündigung (1) Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Der Vertrag endet mit dem Ablauf der Zeit, die bei Vertragsschluss zwischen den Vertragsparteien individuell vereinbart wurde. (2) Die Pflicht zur Leistungserbringung der Verkaufen mit Werten GmbH beginnt, nachdem die vereinbarte Vergütung bei ihm eingegangen ist. (3) Bei einer Ratenzahlungsvereinbarungen beginnt die Leistungspflicht der Verkaufen mit Werten GmbH nach Zahlungseingang der ersten Rate. Ist Kunde mit der fälligen Ratenzahlung in Verzug, behält sich die Verkaufen mit Werten GmbH vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrags nicht auszuführen. (4) Die vereinbarten Raten sind, vorbehaltlich abweichender individueller Vereinbarungen, jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats fällig. Kommt der Kunde mit der Zahlung einer fälligen Rate für 5 Werktage ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche, zu diesem Zeitpunkt aus dem Vertrag noch offenen Forderungen ohne weitere gesonderte Erklärung sofort zur Zahlung fällig. ​ (5) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug oder ist er mit einer Zahlung in Höhe eines Betrages in Verzug, der die Ratenzahlung für zwei Monate erreicht, ist die Verkaufen mit Werten GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die Verkaufen mit Werten GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Dabei muss sich die Verkaufen mit Werten GmbH jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was sie infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. (6) Das gesetzliche Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. (7) Unternehmern und Kaufleuten steht bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Ein Widerrufsrecht wird von der Verkaufen mit Werten GmbH auch nicht auf vertraglicher Grundlage eingeräumt. 11. Schlussbestimmungen ​(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. (2) Erfüllungsort für sämtliche Pflichten der Vertragspartner ist am Sitz der Verkaufen mit Werten GmbH, der derzeit Rosenheim ist. (3) Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so wird als Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Auseinandersetzungen der Sitz der Verkaufen mit Werten GmbH vereinbart. Die Verkaufen mit Werten GmbH ist ferner berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. (4) Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht. Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei insoweit Telefax sowie die digitale Übermittlung von eingescannten Dokumenten, die eine handschriftliche Unterschrift aufweisen, genügt. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst. § 305b BGB bleibt unberührt; im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. (5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, soll die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt bleiben. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
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